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ES GEHT AUCH OHNE MINARETT

Posted by paulipoldie on May 5, 2008

 

 

 

Heinz Gstrein

 

 Politisches Machtsymbol islamischer Herrschaft fast ohne religiöse Bedeutung

 

 

 

 

 

 

Langenthal 2008

Zum Geleit

 

An der ebenso heissen wie notwendigen Diskussion um den Bau eines Minaretts in Langenthal – und überhaupt von islamischen Gebetstürmen in der Schweiz – darf ich als eine Art unabhängiger Gutachter teilnehmen, der weder Befürwortern noch Gegnern, sondern einzig historischen und religionswissenschaftlichen Erkenntnissen verpflichtet ist. Islamischen Glauben und politische Ideologie Mohammeds durfte ich bei hervorragenden Fachleuten, Christen und Muslimen, in Innsbruck, Istanbul, Wien und in Kairo am Al-Azhar studieren. Selbst habe ich Arbeiten mit den Schwerpunkten islamische Mystik (Tassauwuf), politischer Machtislam, Mohammeds Lehre von einer Harmonie der Offenbarungen sowie zur Geschichte christlicher Muslimmission veröffentlicht. So „Islamische Sufi-Meditation für Christen“, „Marx oder Mohammed“ und „Alle meinen den Einen Gott“, den Versuch einer Konkordanz von Evangelium, Koran und anderen heiligen Schriften.

Also bin ich alles andere als ein Feind des Islams oder Moslembekämpfer vom Dienst. Das kann ich auch nicht sein, da ich gut die Hälfte meines Lebens unter Moslems und mit ihnen gelebt habe: in der Türkei, in Kairo, im Irak, in Albanien, und dabei viel Gutes und Schönes erleben durfte. Andererseits wurde ich dabei auch mit der gezielt christenfeindlichen Re-Islamisierung in Ägypten seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts konfrontiert, habe die Revolution von Ayatollah Khomeini in Iran oder die Anfänge der afghanischen Taliban vor Ort verfolgt, und sehe daher sehr wohl die grosse Gefahr für die Menschheit, die von der Reaktivierung islamischer Gewalttätigkeit im Dienst eines diesseitigen Machtstrebens ausgeht.

 

Erlenbach am Zürichsee, am Maulid an-Nabi, dem Mohammed-Geburtsfest 2008 

                                            Heinz Gstrein

 

 

 

1.     Wie das Minarett entstand: Arabischer Wachtturm, Einsiedlersäule und geraubte Kirchtürme

.

Für uns ist zwar das Minarett zum bekanntesten baulichen Symbol des Islams geworden, doch hat es umso weniger mit dessen religiöser Aussage und wesentlichem Gehalt zu tun. Der Anfang der Praxis, die islamische Gemeinde von einem erhöhten Platz aus zum gemeinsamen Gebet zu rufen, geht auf Mohammeds Jahre in Medina, etwa um 625 zurück, als ein abessinischer Sklave des Propheten, Bilal, die dortige Stadtmauer für den Aufruf zum Gebet benützte.

Wenn wir Mohammeds Biographen Ibn Sa’ad im Kitab achbar al-nabi, dem „Buch der Nachrichten vom Propheten“ glauben wollen, stand dieser selbst der Neuerung kritisch gegenüber.[1] 

Und in einem Text islamisch-indischer Mystik, der dem grossen Kabir (1380-1460) zugeschrieben wird, heisst es:

„Was, Mullah, rufst du hoch vom Minarett?

Glaubst du, schwerhörig sei Allah?

Such Ihn in deinem tiefsten Herzensgrund,

Nach dem so laut und aus der Höh du schreist!“[2]

Diese Untersuchung zum heissen Eisen Minarett möchte ich mit den Standpunkten meiner Universitätslehrer im Fach Islamistik beginnen, da diese die beiden Hauptaspekte dieses Bauwerks unterstreichen, den militärisch-machtpolitischen sowie den religiösen. Der Arabist Adolf Grohmann hat die Anfänge des Minaretts in den Wachtürmen der frühislamischen Heerlager nachgewiesen. Für den theologischen Orientalisten Ernst Bannerth verliert das Minarett seinen religiösen Sinn und Auftrag, sobald der islamische Gebetsruf nicht mehr durch den Muezzin von seiner hohen Brüstung, sondern vom Tonband über Lautsprecher ertönt. Schon diese beiden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Minarett zeigen die Vielschichtigkeit der ganzen Problematik in religiöser, politisch-ideologischer, völkerrechtlicher und baupolizeilicher Hinsicht.

Laut Adolf Grohmann (1887-1977), dessen Werke heute noch z.B. in der Basler Islamistik als Studiengrundlagen dienen, sind Moschee und Minarett aus den arabischen Heerlagern zur Ausbreitung des islamischen Reiches entstanden. Kufa im heutigen Irak, die erste eigentliche „Hauptstadt“ des islamischen Reiches,  entstand zunächst  als derartiges Militärlager etwa im Jahre 638 christlicher Zeitrechnung, als dort 30.000 Kriegsveteranen angesiedelt wurden. Ein Musterbeispiel dafür stellt weiters die Moschee des Eroberers Ägyptens, Amr Ibn al-Az, in Alt-Kairo dar: Ein ummauerter viereckiger Platz mit Wachtürmen an den Ecken.[3]

Ihre Umwandlung zu „Gebetstürmen“ (d.h. für den Adhan, den „Ruf zum Gebet“) ist nach den Forschungen Grohmanns erst Jahre nach Mohammed im eroberten Syrien unter dem Eindruck der christlichen Styliten (Säulensteher, Säulenheilige) erfolgt, die von Säulen zu gemeinsamem Gebet einluden.[4]

Ernst Bannerth (gest. 1976 in Kairo) bewegte sich in seinem Leben und Forschen an der Grenze des für einen Christen dem Islam gegenüber Zulässigen: Er flocht in seine Messfeier – er war katholischer Priester – koranische Texte ein, nahm an Derwisch-Zeremonien aktiv teil und hielt in Kairoer Moscheen die Freitagspredigt. Für ihn ist das Minarett – wie dessen arabischer Name minarah sagt – ein Leuchtturm des Islams. Das geht auf die erstmals aus dem marokkanischen Fez bezeugte Praxis zurück, die Gebetszeiten durch Lichter hoch am Minarett anzuzeigen.  Der Muezzin kann, wenn er die Gläubigen zum Gebet ruft, nur weit genug gehört werden, wenn er von der Höhe des Balkons am Minarett herab ruft. Bannerth setzte sich bis zu seinem Tod in Kairo für Moscheen ohne Lautsprecher und Tonbänder ein, da sie das Minarett religiös sinnlos und damit überflüssig machen.[5] Ein analoges Verbot ist 2007 in der aserbaidschanischen Hauptstadt Baku erlassen worden, das es den Muezzins in der Altstadt zur Pflicht macht, persönlich und ohne Lautsprecher zum Gebet zu rufen.[6]

Abgesehen von der Vorstufe der Wachttürme in den Lagermoscheen waren die ersten Minarette christliche Kirchtürme, die in solche verwandelt wurden. Umgekehrt verbot das gleichzeitig kodifizierte islamische Religionsrecht der Scharia im Kalifenreich den christlichen Untertanen zweiter Klasse Glockentürme an ihren Kirchen.

 

2.Minarett und Völkerrecht: Gegenseitigkeitsprinzip für Rechte des Islams bei uns und der Christen unter islamischer Herrschaft

 

Diese Einschränkungen oder gar völligen Verbote christlicher Kultbauten sind gerade heute wieder in Kraft, nicht nur in Saudi-Arabien, auch etwa in Ägypten. Damit stellt sich das völkerrechtliche Gegenseitigkeitsprinzip: Wie du mir, so ich dir! Sicher ist Religionsfreiheit als solche ein europäischer Wert, der auch ohne Gegenseitigkeit angewandt werden muss. In Detailfragen, wie gerade dem Bau von Minaretten, ist das Gegenseitigkeitsprinzip sehr wohl anwendbar. Das war zwischen Osmanischem Reich und sich als christlich verstehenden Staaten eine Jahrhunderte lang bewährte Praxis. Sie wurde im so genannten Kapitulationsrecht verankert, das neben der geistlichen Scharia und dem positiven Staatsrecht „Kanun“ die dritte Hauptkategorie des osmanischen Rechtes darstellt.[7] Vom französischen König Franz I. bis zum Sommer 1914, als diese „Kapitulationen“ aufgehoben wurden, war die gegenseitige Sicherung der religiösen Freiheiten und Stätten auf islamischer und christlicher Seite ein Bereich hoher diplomatischer Kunst und Rechtsgelehrtheit. Es war sicher kein Zufall, dass die schrecklichen Massaker der nächsten zehn Jahre an armenischen, syrischen, griechischen, aber auch evangelischen Christen mit auch eine Folge der Abschaffung dieser Schutzbestimmungen waren. Nur die die dem Heiligen Stuhl eingeräumten Privilegien zugunsten der Katholiken sind bis in die heutige Türkei unangetastet geblieben.

Von Seiten des Sultans kam das Kapitulationssystem umgekehrt, angesichts von bis zur österreichischen Annexion Bosniens 1878 kaum vorhandenen europäischen Muslimen, in erster Linie den sefardischen Juden in Ungarn, Wien und der Toscana zugute. Auch die Schweizer Regierung wäre es ihren z.B. in Saudi-Arabien ihrer religiösen Freiheit beraubten Bürgerinnen und Bürgern schuldig, den Saudis und von ihnen  kontrollierten Muslimorganisationen keine Pauschalfreiheiten für Moscheen und gerade Minarette in der Schweiz einzuräumen, wie das bei der Grossen Moschee von Genf bereits der Fall gewesen ist. Wozu gerade in Sachen Minarett noch kommt, dass ausgerechnet Saudi-Arabiens wahhabitische Islam-Konfession, die im Ausland überall Minarette bauen möchte, diese Gebetstürme im eigenen Machtbereich als „heidnisches Tempelwerk“ ablehnt.

 

  1. Minarette und Vorzeigemoscheen: Bereicherung oder Überfremdung?

 

Wenn wir fremde Bauwerke und Stile ablehnen, die nicht in unsere gewachsene Kultur- und Architekturlandschaft passen, hat das nichts mit Einschränkung der Religionsfreiheit zu tun. Die reformierte Stadt Genf hat z.B. im 18. Jahrhundert die Errichtung einer lutherischen Kirche nur unter der Auflage gestattet, dass der lutherische Kirchenbau von aussen nicht als Gotteshaus erkennbar sein darf. Die pfiffigen Lutheraner haben das Fehlen eines Glockenturms an ihrer Kirche aus dem Jahr 1762 aber nie wirklich bereut. Denn sie feiern ihre Gottesdienste immer dann, wenn in der benachbarten reformierten Kathedrale der Gottesdienst stattfindet: Das Geläut der Kathedrale erschallt auch für die Lutheraner. Und als in Zürich 1990 mit dem Bau der griechisch-orthodoxen Kirche begonnen wurde, machte die Stadt einschneidende Auflagen: Die Kirche Haghios Dimitrios durfte nicht wie geplant mit grosser byzantinischer Kuppel errichtet werden, sondern musste sich an das Zürcher Stadtbild anpassen. Dieselbe Diskussion wurde erst jetzt um die im Berner Belp geplante serbische orthodoxe Kirche geführt. Nur radikale Moslemsprecher fordern jetzt auf einmal völlige Narrenfreiheit für Moscheen mit Minaretten.

 

5. Blick über die Grenze: Österreicher haben schon gehandelt

 

Das Schweizer Volk steht übrigens mit seiner Forderung nach dem Verbot von Minaretten nicht allein. „Wie ist Ihre Einstellung zur Errichtung von Minaretten in Vorarlberg?“ Diese Frage stellte Meinungsforscher Edwin Berndt im Auftrag der unabhängigen Tageszeitung „Vorarlberger Nachrichten“ in Österreichs westlichstem Bundesland, wo ziemlich „Schweizerische“ Strukturen und Verhältnisse herrschen.

 

 

Das Ergebnis ist eindeutig. Knapp zwei Drittel aller Befragten, exakt 65 Prozent, sind “grundsätzlich und generell” gegen die Errichtung von Minaretten. Nur fünf Prozent votierten vorbehaltlos dafür.

„Das Ergebnis ist eigentlich nicht überraschend“, sagt Berndt. Im Gegenteil: Erwartet habe er eigentlich eine noch deutlichere Ablehnung. „Diverse Ted-Umfragen zu diesem Thema sind ja wesentlich klarer ausgefallen – auch wenn diese nicht repräsentativ sind“, betont er.

Wie erklärt sich Berndt die massiven Vorbehalte der Vorarlberger zum Thema Minarette? Traditionelle Einstellungs- und Verhaltensmuster seien in dieser Hinsicht ausschlaggebend. Auch wenn die Ablehnung erwartungsgemäß in Kleingemeinden stärker ausfalle, als in Städten. „Das ist nachvollziehbar. In Städten bringt man Moscheen und Minarette eher ‚irgendwo unter‘ als auf dem Lande“, erklärt der Meinungsforscher.

Nur 24 Prozent der Befragten können sich Minarette zumindest mit gewissen Vorbehalten vorstellen: Unter Berücksichtigung des Orts- und Landschaftsbildes, abseits des Ortskernes und an Randlagen. Überdeutlich geworden ist laut Berndt jedoch vor allem eines: Die Gebetsaufforderung muss lautlos erfolgen; ein Muezzin wird von den Vorarlbergern nicht toleriert.

„Sympathisanten der Grünen sind in dieser Frage insgesamt toleranter als Wähler anderer Parteien“, erklärt Berndt. Das sei jedoch weniger überraschend. „Das zieht sich eigentlich wie ein roter Faden durch. Das ist auch bei anderen Themen festzustellen.“

 

Die Berndt-Befragung der Voralberger Nachrichten:

[8]

Inzwischen wird in Österreich bundesweit ein  Gesetz gefordert, das den Bau von Minaretten verbietet oder zumindest erschwert. Vorbild dafür solle die Regelung sein, die der Vorarlberger Landtag bereits  beschlossen hat. Ein Bauverbot gibt es dort zwar nicht, allerdings ist für so genannte “publikumswirksame Veranstaltungsstätten” eine Sonderwidmung nötig. Das Gesetz wird gelobt als ein  “sehr engmaschiges Netz, das kein Minarett durchrutschen lässt”.

In Vorarlberg kann das Land seinerseits verfügen, dass bei bestimmten Vorhaben ein Amtssachverständiger die Verträglichkeit eines Bauvorhabens im Hinblick auf das Ortsbild überprüft. Es stipuliert ein “Mitspracherecht” bei der Errichtung von Objekten, “die über bestehende Bauklassen hinausgehen”. Nicht nur Moscheen und Minarette sollen davon betroffen sein, auch weltliche Gebäude, wie etwa islamische Mehrzweckzentren mit Kaufhäusern. Sonst sei die Entstehung einer “Subkultur” zu befürchten.

In heimischen Moscheen soll zumindest in europäischen Sprachen gepredigt werden. Anderssprachige christlichen Gemeinden, wie etwa die kroatische, wären so nicht betroffen. “Wir Österreicher sind nicht intolerant. Wir wehren uns nur gegen eine falsch verstandene Toleranz”. Die europäische Identität und Kultur müsse bewahrt werden, “deshalb wollen viele Österreicher lieber Glockenklang statt Muezzingesang”.[9]

In Österreich wird allgemein betont, dass die Moslems nicht in ihrer Religionsausübung behindert werden sollen, die Einrichtung von Gebetsräumen sei ihnen selbstverständlich zu gewähren. Nicht zulassen dürfe man aber “sichtbare Zeichen der Macht”, wie sie die Minarette darstellten. Auch Kirchen und Klöster würden eine Sonderwidmung brauchen, um gebaut zu werden. Gleiches müsse für islamische Gebetsräume gelten. Das Problem sei, dass derzeit die Genehmigung von Gebetsräumen es ermögliche, “das Haus dann Schritt für Schritt in eine Moschee umzubauen”. Denn wenn die Widmung einmal erteilt sei, dann sei sie gültig. Man werde daher eine Änderung der Bauordnung, des Gemeindeplanungsgesetzes und des Ortsbildpflegegesetzes ausarbeiten und in der Regierung einbringen. So soll im Ortsbildpflegegesetz ein Paragraf eingefügt werden, wonach Gebäude, die in architektonischer und kultureller Hinsicht nicht dem Ortsbild entsprächen, nicht errichtet werden dürfen.[10]

In Österreich, wenigstens im uns benachbarten Vorarlberg, wollen die Moslems selbst keine Minarette. Der Moscheeverein ATIB hat dort schon 13 Moscheen ohne Minarett errichtet und will auch weiter keine. Sein Vorsitzender Pacali erklärte erst Ende August 2007 unter Bezugnahme auf die Moscheediskussion in der Schweiz: „Es wurde der Islam bereits 1912 in Österreich staatlich anerkannt. Vom Gesetz her könnten wir schon Minarette verlangen. Wenn wir aber jemals eines bauen, dann nur mit den Vorarlbergern gemeinsam.“ [11]

 

  1. Minarette als politische Territorialmarken
  2.  

Vom osmanischen Türkenreich wurden die Minarette zu

Hoheitszeichen, als „Territorialmarken“ umfunktioniert – eine Funktion, diese heute im geteilten Nachkriegsbosnien wieder übernommen haben. Auch für die moderne albanische Re-Islamisierung in Süd- und Mittelalbanien, dem westlichen Mazedonien und Kosovo haben Moscheebauten und besonders ihre Minarette eine „das ganze Umfeld beherrschende Funktion“, wie das der aus Basel stammende Albanologe an der Universität Wien, Prof. Dr. Oliver Jens Schmitt, erst unlängst bei einer Fachtagung dargelegt hat.[12]

Von den Türken wurde der Halbmond an der Spitze der Minarette  schon seit Reichsgründer Sultan Osman um 1300 als Symbol der islamischen Weltherrschaft interpretiert. Ursprünglich hat es sich dabei um das Zeichen der altarabischen Mondgöttin Uzza gehandelt, das von Mohammed in seinen neuen Glauben übernommen worden war. Osman hingegen deutete nach einem Traumgesicht den Halbmond als Zeichen islamischer Weltherrschaft, dessen Spitzen die Erde umschliessen, bis sie ganz zusammenfallen.[13] Wie das noch zu Beginn des 20. Jahrhunderts der jungtürkische Dichter Ziya Gökalp (1876-1924) verkündet:

 

„Die Moscheen sind unsere Kasernen.

Die Minarette sind unsere Bajonette.

Und die Kuppeln sind unsere Helme.”[14]

 

Der heutige türkische Ministerpräsident Erdogan zitiert gern  dieses Gedicht. Man kann daher den Moschee- und speziell Minarettbau bei uns nicht einmal mit dem Kirchenbau in islamischen Staaten vergleichen: Es müssten dort von uns Kreuzritterburgen gebaut werden, damit der Vergleich mit den so ausgesprochen militant gesehenen Moscheen und Bajonett-Minaretten stimmt.

 

7. Der Islam will und darf sich nicht integrierne: Die Gefahr der Unterwanderung

 

Weiters müssen die zwar als Bauwerke frei stehenden, aber im Gesamtzusammenhang islamischer Expansion alles andere als allein stehenden Minarette auch in diesem betrachtet und gewertet werden. Dabei spielt vor allem eine Rechtsauffassung mit, die das Verhalten von Moslemminderheiten außerhalb des islamischen Herrschaftsbereiches definiert. Es gibt für diese Gruppen, und damit auch für die heutige Moslemdiaspora in unserer Mitte, zwei zentrale Auflagen: Zunächst at-takfir, wörtlich Reue, Sühne, dann  aber auch, und das vor allem, die Bekehrung zum Islam, verbunden mit Ausgrenzung aller Ungläubigen einschliesslich laxer Muslime bis hin zu ihrer Vernichtung. Moslems, die das islamische Reich oder einen islamischen Teilstaat verlassen und ständig unter politischen Systemen von Andersgläubigen leben, sind verpflichtet, auch dort eine islamische Herrschaft aufzurichten. Früher waren das vor allem Händler, die etwa dem Islam ganz Südostasien von der Malaiischen Halbinsel bis zu den Südphilippinen und tief nach China hinein gewonnen haben. Noch dazu ohne Minarette, die in diesem fernöstlichen Islam bis zuletzt fast unbekannt waren. Von ihrer Notwendigkeit in Europa kann daher erst recht keine Rede sein, umso mehr als hier bei uns, zumindest angeblich, ein zu Europa passender „Euro-Islam“ angestrebt wird.

Bis Indien war die Verbreitung der islamischen Religion durch militärische Ausbreitung des islamischen Reiches erfolgt. Wir würden sagen mit Feuer und Schwert, wobei es sich aber eigentlich nie primär um Glaubensverbreitung, sondern zunächst um die Aufrichtung der Herrschaft des Islams, seiner Rechtsordnung und politischen Ideologie gehandelt hat. Dann erst kam die Zwangsislamisierung aller Polytheisten und die Degradierung der Anhänger von monotheistischen Buchreligionen, von Christen, Juden und Zarathustriern vor allem, zu Bürgern zweiter Klasse, den so genannten Dhimmi.

Heute sind es weniger islamische Teppichhändler als Gastarbeiter, Wirtschaftsflüchtlinge, echte und Pseudoasylanten, die schon bald mit dem Impuls einer Völkerwanderung ins gelobte Land Europa drängen. Aber auch diese unsere mitteleuropäischen Moslems sind dem Takfir verpflichtet. Wenn sie in ihren Moscheen nicht nur für die Aufrichtung einer Islamischen Republik in der Türkei, sondern auch schon für Etablierung einer solchen bei uns beten oder gar sammeln sind das keine radikalen Auswüchse: sie tun einfach ihre Moslempflicht.

Dieses Gebot des Takfir setzt natürlich große Fragezeichen über die Möglichkeit, bei uns lebende, oft schon eingebürgerte Muslime zu assimilieren oder gar einen Europa-gerechten Euroislam zu entwickeln. Der gläubige Moslem darf sich nämlich  nicht anpassen ! er muss im Fall seiner Schwäche, die islamische Ordnung aufzurichten, die „Flucht“ ergreifen, was auf Arabisch mit seiner zweiten Verpflichtung al-hidjra gefordert ist: Gelingt es nämlich nicht, Allahs Reich durch Takfir auszuweiten, muss die Versager-Minderheit in den islamischen Herrschaftsbereich zurückkehren. Dasselbe gilt für den Fall, dass Gebiete an nicht-islamische Gegner abgetreten werden müssen. Die Osmanische Türkei hat das bis zu ihrem Untergang so praktiziert, neben den Bosniaken in Istanbuls Vorstädten wie Tuzla zeugen vor allem im heutigen Jordanien die vom Kaukasus zurück gesiedelten Tscherkessen und Tschetschenen davon. Auch für den Palästinakonflikt bleibt zumindest bei den Islamisten eine Hidschra der im schlimmsten Fall noch immer offene Ausweg. In Führungskreisen der Hamas wird bereits darüber diskutiert, wohin im Fall eines israelischen Endsieges diese Hidschra führen soll. Am meisten Anklang hat bisher die Variante einer Abwanderung in den Südsudan gefunden, wo die Hamas den Islam gegen die schwarzen Christen und Animisten stärken will.[15])

 

 

8. Moslemsprecher behaupten das Gegenteil – Die Kunst islamischer Verstellung: Takija

 

Diese Zielsetzungen des Islams, der weniger Religion als einen totalitäre und weltrevolutionäre politische Ideologie ist, eine noch grössere Gefahr für Menschheit und Menschlichkeit als früher der Kommunismus, werden jedoch bewusst verschleiert.

Zwar wird am Beispiel der wunderbaren arabischen Musik  deutlich, wie sorgfältig mit Verallgemeinerungen umgegangen werden muss. Denn Musik gilt in fundamentalistischen Kreisen der islamischen Gesellschaft als „Haram“ (Sünde). Denn nach dem Hadith (Überlieferungen der Aussprüche und Taten Mohammeds) soll es der Teufel gewesen sein, der die Menschen zum Singen anstiftete. Den mystischen Sufis hingegen gilt die Musik und der Tanz im Gegensatz dazu, als Religionsausübung und Liebe erweckender Weg zur Befreiung.
So kontrovers nun innerhalb der verschiedenen Strömungen des Islams dieses Thema seit 1200 Jahren diskutiert wird, ist es auch in anderen Überzeugungsfragen schlechterdings nicht möglich alle Muslime „in einen Topf zu werfen“. Wenn im folgenden von einer „islamischen Mentalität“ die Rede ist, soll hier nicht von der tatsächlich legendären muslimischen Gastfreundschaft und Großzügigkeit gesprochen werden, auch nicht von der Bereicherung der mittelalterlichen westlichen Kultur durch arabische Astronomie, medizinische Innovation oder die arabischen Ziffern (insbesondere die Einführung der bis dahin unbekannten `0´ durch die Araber, die jene von den Indern kennen lernten und nach Europa brachten).
Unter „islamischer Mentalität“ werden hier vielmehr grundlegende Unterschiede der abend- und morgenländischen Mentalität hinsichtlich moralischer und ethischer Grundwerte verstanden, die in Folge eines jahrtausendlangen Erziehungsprozesses zu sehr unterschiedlichen gesellschaftlichen Werten geführt haben. Mit den nachfolgend skizzierten Beispielen, soll also keinesfalls suggeriert werden, dass bezüglich dieser Werte im Abendland alles in bester Ordnung sei. Auch betreffen die geschilderten Haltungen sicher nicht alle Muslime, Doch ist vor allem das Verständnis und die Auslegung des Wortes `Wahrheit´ in beiden Kulturen voneinander sehr verschieden. So wird den Palästinensern und Arabern insbesondere von vielen Juden ein, gelinde gesagt, sehr ambivalentes Verhältnis zur Einhaltung einmal gemachter Versprechungen nachgesagt: “Seit ewigen Zeiten ist die Lüge eine normale, unerlässliche, dominierende und völlig akzeptable Facette der arabischen Kultur.” Im Koran ermahnen zwar mehrere Stellen zur `Wahrheit´:      „O die ihr glaubt, warum sagt ihr, was ihr nicht tut?      Höchst hassenswert ist es vor Allah, dass ihr sagt,      was ihr nicht tut.“

Allerdings gilt das nicht für die „Ungläubigen“. Denen gegenüber wurde, was der Islam „Takija“ nennt, zur hohen Kunst entwickelt: Man darf – ja muss sogar – lügen, wenn es der Ausbreitung des Islams dient ! Schon der grosse Denker des Islams, der arabische Philosoph und Theologe, Al Ghazali Abu Hamid (1059 – 1111), bezeichnete die Lüge als festen Bestandteil islamischer Taktik:      “Wir müssen lügen, wenn die Wahrheit      zu unangenehmen Ergebnissen führt. (…)      Es ist manchmal eine Pflicht zu lügen.“ (…)      Wenn eine Lüge der Weg zu einem guten Ergebnis ist,      dann ist sie erlaubt.“

Die Bedeutung dieses Umstandes spricht sich nicht nur im privaten Umgang mit Muslimen, wenn nicht als Unmöglichkeit, so doch als Risiko aus, den blumigen Schwüren trauen zu dürfen, sondern insbesondere in global relevanten Fragen des politischen Zeitgeschehens, wenn es etwa um Friedensverhandlungen zwischen Israel und den arabischen Nachbarn, oder um die Vertrauenswürdigkeit der Beteuerungen iranischer Behörden geht, nicht an einem Atomwaffenprogramm zu arbeiten. Der Koran fordert, wo es den Interessen des erklärten Zieles der Verbreitung des islamischen Herrschaftsbereichs gilt, zur gezielten Lüge auf.      „(Dies ist) eine Lossprechung (von jeglicher Verpflichtung)      seitens Allahs und seines Gesandten an diejenigen      Götzendiener gerichtet, mit denen ihr ein Bündnis  geschlossen

habt.“
     „Wie kann es einen Vertrag geben zwischen den    Götzendienern und Allah und seinem Gesandten?“

Wenn Muslimsprecher bei uns das Prinzip der Takija ableugnen, so handelt es sich gerade um eine praktische Anwendung dieser Taktik.[16]

 

9. Was tun? – Religiösem und politischem Islam unterschiedlich und angemessen begegnen

 

Nach alledem stellt sich uns natürlich – vom Minarett allein völlig abgesehen – unausweichlich die Frage, welche Konsequenzen daraus für die unter uns lebenden, ja an Zahl und Einfluss stürmisch wachsenden Muslime zu ziehen sind. (an die 20 Millionen, jetzt Bulgarien weitere Million, 74 Millionen islamische Türken stehen vor der Tür). Sollen wir sie christlich als monotheistische Glaubensgeschwister begrüssen oder müssen wir vor ihnen als Bürger und im Interesse unserer Heimat als einer fünften Kolonne islamischer Weltherrschaft auf der Hut sein?

 

Was können wir, jede und jeder uns, in dieser entscheidenden Stunde für die Zukunft des Evangeliums und Europas dazu beitragen, dass das Kreuz und nicht der Halbmond den Sieg erringen?

Vor 150 Jahren stellte sich in Russland der Sozialrevolutionär Tschernischewsky diese Frage: Tschto delatj – Was tun? Damit leitete er von den langatmigen Erörterungen einiger weniger Theoretiker zu einer breiten Volksbewegung über.

Was bedeutet aber dieses „Was tun?“ angesichts des Islams für uns, heute 20087 und hier in der Schweiz?  Es bedeutet offene Augen, nicht Blauäugigkeit dem Machtislam gegenüber – einer politischen Ideologie muss eben politisch, notfalls polizeilich und militärisch  begegnet werden, tapfer und treu. Das sind wir auch den in der islamischen Welt bedrängten Mitchristen schuldig. Andererseits gilt es, die religiöse Seite des Islams theologisch zu erschliessen. Wenn christliche Kirchenväter wie ein Justinus Martyr und Klemens von Alexandria sogar im heidnischen Schrifttum des Altertums ein verstreutes Gotteswort zu entdecken wussten, so wird es erst recht möglich sein, diesen „Logos Spermatikos“ auch im Koran zu finden und zu heben. Ein Versuch, den schon der Renaissance Nikolaus von Kues mit seiner „De Cribratione Alcorani“ unternommen hatte. Denn unsere einzige wahre und beständige Hoffnung in der Konfrontation wie der Begegnung mit dem Islam, hier in der Heimat und weltweit, ist Jesus Christus in unserer aller Mitte, auch inmitten der Moslems und Mosleminnen, mögen sie ihn auch noch nicht erkannt haben oder ihn nicht wahrhaben wollen.

 

10. Religionsfreiheit und Gebetsstätten für unsere Moslems – Doch keine Zwingburgen des politischen Herrschaftsislams

 

Doch zurück zu unserem Anlass, dem Minarett:  Das Minarett machte  einst für eine umwohnende Muslimgemeinschaft Sinn, die von einem Muezzin persönlich zum Gebet gerufen werden konnte. Im bodenständig-islamischen Religions- und Kulturbereich mag es als Erinnerung an diese frühere Praxis baugeschichtlich legitim sein. Zu einer Zeit, als islamische Mächte keine Gefahr mehr darzustellen schienen, wurde das Minarett selbst im Abendland als Stilelement in Kirchen herangezogen, so im Spanien des 18. Jahrhunderts für Halbsäulen an den Aussenwänden oder gar als Vorbild für Kirchtürme. Heute soll es hingegen bei uns als reines Machtsymbol dienen und ist daher ebenso unangebracht wie unzulässig. Das umso mehr, als von den drei Einladungen zum Gebet (Gebetsrufen) nur einer vom Minarett zu erfolgen pflegte, während der zweite und der dritte auch heute innerhalb der Moschee von einer für den Muezzin bestimmten Plattform (Dakka oder Dikka) bzw. von der Kanzel (Minbar) erfolgen.

Von allem anderen abgesehen müssen Moschee und Minarett eine architektonische Einheit bilden. Gerade die in der Schweiz und im benachbarten Österreich schon geplanten Minarette wären auch ästhetisch eine „Faust aufs Auge“.

Allerdings bekommen Minaretts da und dort in der modernen islamischen Architektur eine neue Aufgabe: Wie oft schon Brücken an ihren hohen Pfeilern werden neue Moscheen an ihren vier Minaretts regelrecht „aufgehängt“. Diese tragen die ganze Last des Bauwerks. Berühmtestes Beispiel die die König-Feisal-Moschee in der islamischen Hauptstadt Islamabad, finanziert wieder einmal von Saudi-Arabien, entworfen von dem türkischen Architekten Vedat Dalokay. Die eigentliche Moschee ist nicht als Kuppelbau, sondern dreieckig im Anklang an ein Beduinenzelt gestaltet. Was beweist, dass islamische Kultbauten auch bei uns angepasst werden könnten und nicht nach dem traditionellen Schema Kuppelbau plus Minarett aufgeführt werden müssten. Islamabad erinnert uns aber auch an die jüngsten Kämpfe an seiner Roten Moschee, die von radikalen Moslems als Festung für ihren Aufstand verwendet wurde. Diese Rückkehr zur frühislamisch-miliärischen Rolle der Moschee steht nicht vereinzelt da: Seit dem Aufstand an der Grossen Moschee von Mekka 1979 werden die baulichen Manifestationen islamischer Macht und Gewaltherrschaft immer öfter als Waffenlager und Kampfanlagen verwendet. Das kann auch bei uns noch blühen. Und  deshalb muss selbst das schönste und baulich zweckdienlichste Minarett in unserer Mitte als Zeichen des islamischen Anspruchs auf Weltherrschaft und als Symbol des Triumphs über Millionen unter dieser Herrschaft diskriminierte Christen abgelehnt werden!

 

 

Prof. Dr. Heinz Gstrein, geb. 1941 in Innsbruck, ist Schüler der grossen Islamgelehrten Adolf Grohmann und Ernst Bannerth. Er hat in Istanbul und Paris Theologie studiert, in Innsbruck und Wien Orientalistik, Byzantinistik, Ost- und Südosteuropäische Geschichte, promovierte 1969 in Wien mit einer Dissertation über die orthodoxe und koptische Auferstehungshomiletik in Beziehung zu Islam und Judentum. Von 1967 bis 2001 Korrespondent von Radio DRS und NZZ an verschiedenen Orten der islamischen Welt. Gastdozent für abendländische Rezeption der islamischen Mystik am Al-Azhar in Kairo 1977, unterrichtete Religionsphilosophie am Religionspädagogischen Institut St. Pölten 1978-1991,  ab 2001 wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts G2W Glaube in der 2. Welt, Zürich, und 2005/06  dessen Stellv. Direktor. Seit 2006 lehrt er Osmanische Geschichte, Staatstheorie und Religionsrecht an der Universität Wien im Rahmen des ULG „Balkankunde“, im Mai 2008 Mitarbeiter der „Orientwoche Winterthur“; Präsident der „Arbeitsgemeinschaft Orthodoxer Kirchen in der Schweiz“ (AGOK) und deren  Vertreter im Zürcher „Forum der Religionen“. 

 

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[1] Sachau, Eduard, Brockelmann C., Horovitz J. u.a. (Hgg.): Biographien Muhammeds, seiner Gefährten und der späteren Träger des Islams bis zum Jahre 230 der Flucht I-IX, Leyden 1904–1940, I 7.

[2] Gstrein, Heinz: Alle meinen den Einen Gott – Lesungen aus den heiligen Büchern der Weltreligionen in Konkordanz mit der Evangelien-Harmonie von Little Gidding, Wien-Freiburg-Basel 1981, 184.

[3] Grohmann, Adolf: Kulturgeschichte des Alten Orients: Arabien, Band III,1, München 1963, Handbuch der Altertumswissenschaft, 117-135.

[4] Grohmann, Adolf: Studien zu den Cyprianusgebeten, Wiener Zeitschrift für die Kunde des Morgenlandes WZKM 30, 1916, 121-150,

[5] Vgl. Bannerth, Ernst:  Islamische Wallfahrtsstätten Kairos, Wiesbaden 1973  (Schriften des Österreichischen Kulturinstituts Kairo 2)

[6] ИтарТасс vom 24.05.07

[7] Young, George: Corps de Droit Ottoman I, Oxford 1905, XI-XII.

[8] Vorarlberger Nachrichten vom 21. April 2008

[9]  Austria Presse Agentur (APA) vom 21. April 2008.

[10]  Austria Presse Agentur (APA) vom 30. März 2008

[11]  Vorarlberger Nachrichten vom 29. August 2007

[12] Religion und Kultur im albanischsprachigen Südosteuropa, Stiftung Pro Oriente: Tagung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Osteuropäische Geschichte der Universität Wien und dem Albanien-Institut München, Montag, 10. März bis Mittwoch, 12. März 2008, Wien.

[13] Hammer-Purgstall, Joseph von: Geschichte des Osmanischen Reiches, 10 Bde. Wien und Pesth 1827-1836, Bd. 1: Von der Gründung des Osmanischen Reiches bis zur Eroberung Constantinopels (1300-1453), 47–51.

[14] Vgl. Dabag, Mihran: Jungtürkische Visionen und der Völkermord an den Armeniern, in Dabag/Platt (Hrsg.): Genozid und Moderne, Opladen 1998.

[15] Vgl. „Islam als Herausforderung Europas“, Rundbrief Nr. 153 der Stiftung für Abendländische Ethik und 

Kultur, stab, Dezember 2006, Zürich.

[16] Von Islam-Apologeten wird die Takija gern als eine periphere Sonderentwicklung bei den Schiiten hingestellt. Doch billigen sie auch die meisten sunnitischen Autoritäten. So schreibt etwa der grosse islamische Rechtslehrer Abu Dschaafar al-Tabari (etwa 839-903) in seinem „Tafsir“, Bulaq 1323 der Hidschra, XXIV 122: „Wenn jemand genötigt ist, mit seiner Zunge vom Glauben abzufallen, um seinen Feinden zu entgehen, während er ihn in seinem Herzen bewahrt: Kein Tadel fällt auf ihn, denn Allah sieht nicht auf das, was sein Mund spricht, sondern auf das, was er in seinem Herzen wahrt!“

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